Ein Stück Ewigkeit

Asche-Glaskörper

TRANSFORMIERTE ASCHE - MIT GLAS VERSCHMOLZEN


Produktion in Wien auf Basis der Wiener Rechtslage

Die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen lässt uns oft nur in langsamen Schritten loslassen. Das nicht mehr Wiederkehrende - akzeptieren und dann wieder nicht. Trost findet sich im Erkennen des Ganzen – bisher war es greifbare Nähe – dann ist es (be)greifbare Unendlichkeit.

 

Anonyme Bestattungen auf Streuwiesen werden, meist aus Kostengründen, immer üblicher. Die Asche ist physisch das Letzte was bleibt - und auch die ist oft in alle Winde verstreut oder weit weg auf einem Friedhof oder einem von den Behörden genehmigten Waldstück.

 
Der Asche-Glaskörper ist der Anker für die Psyche in der Trauer und später greifbare Erinnerung.

 

Der Künstler versteht sich immer im Erahnen der abstrakten Zusammenhänge des Seins, die er in menschlicher Unzulänglichkeit zu formen versucht.

Dies tun wir auch mit der Asche des Verstorbenen, kunstvoll verwoben in Glas – für den Hinterbliebenen greifbar, wenn das Loslassen zur Qual wird – ein Zeitfenster über das Leben hinaus.

Die Form an sich kann nur annähernd fixiert werden. Jede Asche des Verstorbenen ergibt in ihrer Verbindung mit Glas eine einmalige Form.
Klinisch rein  in Glas geschmolzen, es reichen "homöopathische" Dosen an Asche (2 - 3 g), ist der Glaskörper nicht nur Erinnerungsobjekt sondern Fokus für die Meditation mit dem Verstorbenen.

 

 

 

 

 


ab 349.-- inkl. Mwst.,
Kassette und Gravur* der
persönlichen Daten

*jedoch keine Gravur bei Herz und Anhängern möglich  

Beispielhafte Mustersteine


Als Anhänger

ab 248.-- inkl. Mwst.,
Größe ca. 25-30 mm
am Lederband


Als Anhänger

ab 248.-- inkl. Mwst.,
Größe ca. 25-30 mm
am Lederband 


BEISPIELHAFTE MUSTERANHÄNGER

Demo

100%

ERINNERUNGSTÜCK
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3-5

gramm asche
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einzigartig


Asche-teilentnahme gesetzlich geregelt?


Die gesetzlichen Vorschriften in Österreich, der Schweiz, Holland und Deutschland sind unterschiedlich. In Wien - unserem Firmensitz und Produktionsstätte - hat der Gesetzgeber ausdrücklich in § 30 Abs.6 WLGB geregelt:

"Die Entnahme einer kleinen symbolischen Menge an Leichenasche aus der Urne zur Verarbeitung in Ampullen, Schmuckstücken und Ähnlichem ist zulässig"

In Deutschland fehlt es bislang an einer vergleichbaren, eindeutigen gesetzlichen Regelung.

Unabhängig von der Nationalität haben viele Menschen zunehmend das Bedürfnis, eine Erinnerung an Verstorbene bei sich tragen zu können.

 

Asche - Glaskörper Demo Ein Stück Ewigkeit
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      Wolf Meth
      Bestattercoach

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